Stadtwohnen. Zurück in die Stadt!

Denkmalabschreibung in Leipzig

Edel: Ein hochwertig saniertes Eingangsportal
Feinstarbeit: Die Herstellung einer Stuckschiene
Vollendet: Die Stuckdecke in neuem Glanz

Von Tag zu Tag wird Leipzig schöner. Noch immer fallen täglich Baugerüste und geben den Blick auf rekonstruierte Gründerzeithäuser frei. Viele historische Straßenzüge erstrahlen in neuem Glanz. Einige Baudenkmale sind attraktiver und schöner als zur Zeit ihrer Entstehung. Noch im Jahr 1989 galten weite Teile Leipzigs als verloren. Führende Experten betrachteten die Erhaltung und Sanierung des gesamten Gründerzeitgürtels als wirtschaftlich kaum realisierbares Unterfangen. Viele Denkmalschützer befürchteten den  großflächigen Abriss der Altbausubstanz. Leipzig als Deutschlands Hauptstadt der Historismus-Architektur drohte an seinem baulichen Erbe zu verzweifeln. 

Bis heute konnten mehr als 15000 Häuser gerettet werden. Lediglich 450 Gebäude mussten weichen. Diese gewaltige volkswirtschaftliche Leistung war ohne den Einsatz von privatem Kapital nicht zu bewerkstelligen. Viele Investoren wurden zu aktiven Denkmalschützern, auch wenn ihre Rolle gern als nüchternes Finanzkalkül abgetan wird.

Die Grundlagen des innerstädtischen Baubooms gründen sich in der bundesdeutschen Gesetzgebung, insbesondere der Geschichte westdeutscher Stadtentwicklung. Im Zuge von Kriegszerstörung aber auch Wiederaufbau, der wirtschaftlichen Expansion und des Straßenbaus wurde bis in die Siebzigerjahre hinein viel historische Bausubstanz vernichtet. Eine neue Betrachtungsweise stellte sich ein, als Wachstums- und Fortschrittsgläubigkeit kritisiert und zunehmend in Frage gestellt wurden. Die Stadtentwicklungspolitik wurde insgesamt überdacht und einer erhaltenden Erneuerung der historischen Stadt- und Kulturlandschaften der Weg geebnet. Denkmalschutz und Denkmalpflege galten fortan nicht mehr als Hemmnis, sondern als ein wichtiger Baustein für Stadtentwicklung und standortbedingte Attraktivität.

Die Behandlung eines Bauwerkes als Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes richtet sich ausschließlich danach, ob das Gebäude auf der Denkmalschutzliste des Bundeslandes eingetragen ist. Auskunft über den Status des Gebäudes erteilt die Gemeinde. Alle baulichen Änderungen müssen dem Denkmalschutzamt angezeigt bzw. von ihm genehmigt werden. Ein Verstoß zieht empfindliche Ordnungsstrafen nach sich. Alle in Frage kommenden steuerlichen Vergünstigungen setzen zudem voraus, dass die Erhaltung des Bauwerkes im öffentlichen Interesse liegt.

Investoren erhalten umfangreiche Steuervergünstigungen 

Für den Erhalt unseres kulturellen Erbes gewährt der Staat Steuervergünstigungen. Denn im Vergleich zu Neubauten belastet die Denkmaleigenschaft den Eigentümer, weil umfangreiche Auflagen eingehalten werden müssen. Als Beispiel wären die Rekonstruktion umfangreicher Decken- und Wandmalereien, die Aufarbeitung historischer Türen und Fenster sowie die Verwendung hochwertigerer Baustoffe zu nennen. Eine Dacheindeckung mit Schiefer statt einfacher Ziegel führt zirka zu einem verdreifachten Kostenaufwand. In der Summe kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen und den Eigentümer in seinen, durch das Grundgesetz geschützten Rechten, beschränken. Diese Sonderbelastungen sollen durch steuerliche Anreize ausgeglichen werden.

Mit Beitritt der neuen Bundesländer zur Bundesrepublik Deutschland wurde eine Altbausubstanz mit mehr als 45 Jahren Sanierungsrückstau eingebracht. Viele Gebäude waren bereits nur noch in Teilen nutzbar oder ganz vom wirtschaftlichen Verfall betroffen. Im Gegensatz zum Altbundesgebiet wurden und werden daher alle Baumaßnahmen, die zur wirtschaftlichen Nutzbarmachung des Gebäudes notwendig sind, als Aufwand zur Erhaltung des Baudenkmals anerkannt. Vielfach entstanden wirtschaftliche Neubauten, bei denen lediglich die äußere Hülle im Ursprung erhalten blieb. Unter steuerlichen Aspekten sind sächsische Immobilien mit einem hohen Sanierungsaufwand besonders attraktiv und vergleichsweise lukrativer als in den alten Bundesländern.

Die Sanierung eines Baudenkmals

Wohnhaus Inselstraße 2 um 1904

2006

Mai 2008

Ansicht Inselstraße 2006

Ansicht Inselstraße 2008

Fenster mit Stuckbekrönung2006

Fenster mit Stuckbekrönung 2008

Vorgarten 2006

Vorgarten 2008

Vorgarten Inselstraße 2006

Vorgarten Inselstraße 2008

Blick Westseite 2006

Blick Westseite 2008

Eingangsbereich Mai 07

Eingangsbereich Juni 08

Hausflur vor Sanierung

Hausflur nach Sanierung

Grundsanierung

Treppenaufgang mit Malerei

Balkensanierung

Neuer Fußbodenaufbau mit Parkett

Treppenaufgang Juni 2007

Treppenaufgang Juni 2008

Rohbau Fahrstuhlschacht

Haus mit Fahrstuhl 2008

2. OG Juni 2007

2. OG Oktober 2007

2. OG März 2008

Dachboden Mai 2007

Dachgeschosswohnung 2008