Stadtwohnen. Immobilien. Zurück in die Stadt!
Geschäftsmodell Aufteiler
Als Aufteiler-Immobilie bezeichnet man in der Immobilienwirtschaft die nachträgliche Bildung von Sonder- beziehungsweise Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetzt innerhalb bereits bestehender Gebäude. Erfolgt dies im großen Stil ist ebenso der Begriff Wohnungsprivatisierung im sprachlichen Gebrauch.
Insbesondere in Großstädten ist die Nachfrage nach Eigentumswohnungen zur Eigennutzung und als Anlageform groß. Es ist absehbar, dass die Eigentumswohnung als eigenständige/selbständige Vermögensanlage und als Teil der Altersabsicherung zukünftig an Bedeutung gewinnen wird.
Der Kauf von gesamten Wohnhäusern als Renditeimmobilie oder Zinshaus sind einem begrenzten Klientel möglich. Die Nachfrage nach einzelnen Wohnungen zum Kauf ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Folglich gibt es einen breiteren Markt und höhere Kaufpreise. Das Geschäftsmodell Aufteiler kann die Gewinne aus dem Immobilienverkauf für private oder institutionelle Hauseigentümer erheblich steigern.
Zudem können stille Vermögensreserven durch Ausbau von Dachböden, Hinterhäusern oder Umwandlung gewerblicher Flächen erschlossen werden. In Einzelfällen sind luxuriöse Dachaufbauten und neuer Baugrund möglich.
Voraussetzungen: Eine Aufteilung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, auch Realteilung genannt, ist im Wohnungseigentumsgesetzt geregelt. Mittels Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung an das zuständige Bauordnungsamt müssen zunächst die baulichen Voraussetzungen für eine Aufteilung geprüft werden.
Auf Basis der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird eine notarielle Teilungserklärung erstellt und beim Grundbuchamt eingereicht. Das ursprüngliche Grundbuch wird geschlossen. Gemäß der Teilungserklärung wird für jede Wohnung ein einzelnes Wohnungsgrundbuchblatt angelegt. Im rechtlichen Sinne entsteht eine Einzelimmobilie und kann somit an einen einzelnen Erwerber veräußert werden. Wie immer liegt die Krux im Detail. Was passiert beispielsweise, wenn der Bestand des Gebäudes nicht zur ursprüngliche Baugenehmigung des Gebäudes passt?
Für die Beurteilung der Möglichkeiten sind bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Kenntnisse erforderlich. Einer Abwägung von Aufwand und Nutzen sollte zusätzliche die bautechnische Prüfung des Gebäudebestandes voraus gehen. Nicht zuletzt sollten die erzielbaren Verkaufspreise von einem ortskündigen Makler geschätzt werden.
Als Stadtwohnen GmbH können wir am Standort Leipzig eine kaufmännische, technische und vertriebliche Abwicklung Ihres Immobilienprojektes sicherstellen. Wir verfügen über einschlägige Erfahrung und soziales Fingerspitzengefühl im Umgang mit Mietern und Käufern.